AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reparatur – und Instandhaltungsleistungen von Kinderspielplatzgeräten

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen (nachfolgend „Leistungen“) der Erhaltenswert – Reparatur & Instandhaltung Schomaker (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen.
  1. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Es gilt ausschließlich die neueste Version dieser AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf www.erhaltenswert.com bereitgestellt wird.

§ 2 Vertragsschluss , Angebote

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
  1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Auftragsvergabe alle relevanten Informationen (Alter und Zustand der Geräte, bekannte Mängel, Vorschäden, Herstellerunterlagen etc.) vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

§ 3 Leistungsumfang , Durchführung

  1. Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Reparatur-, Wartungs- und Inspektionsleistungen an bestehenden Kinderspielplatzgeräten. Lieferung, Montage oder Errichtung neuer Geräte sind nicht Gegenstand dieser AGB.
  1. Alle Leistungen erfolgen fachgerecht unter Beachtung der einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 1176 (alle Teile) und DIN EN 1177, sowie der jeweiligen Herstelleranleitungen.
  1. Der Auftragnehmer verwendet grundsätzlich Original-Ersatzteile oder gleichwertige Teile mit vergleichbarer Qualität und Sicherheit. Abweichungen werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt
  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen und haftet für deren Leistungen wie für eigene.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung umfassend zu unterstützen, insbesondere durch:
  • Sicherstellung des freien Zugangs zum Spielplatz und den betroffenen Geräten
  • Absperrung und Sicherung des Arbeitsbereichs
  • Bereitstellung von Strom, Wasser und ausreichender Lagerfläche (unentgeltlich)
  • Information über betriebliche Besonderheiten und Gefahrenstellen 
  1. Der Auftraggeber trägt als Betreiber die Verkehrssicherungspflicht und ist für die laufende eigene Überwachung der Geräte verantwortlich.
  1. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten verlängern sich vereinbarte Fristen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand (Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten etc.) gesondert nach Aufwand zu berechnen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Anfahrt, Material, Entsorgung und Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen.
  1. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  1. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Mahnkosten können zusätzlich berechnet werden.
  1. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 6 Termine und Fristen

  1. Alle angegebenen Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
  1. Bei höherer Gewalt, ungünstigen Witterungsbedingungen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder unvorhersehbaren Erschwernissen (z. B. versteckte Schäden) ist der Auftragnehmer von der Einhaltung vereinbarter Fristen befreit.
  1. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, hat der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist (mindestens 10 Werktage) zu setzen.

§ 7 Abnahme und Gefahrenübergang

  1. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber 
  • die Leistung in Gebrauch nimmt,
  • nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung schriftlich rügt oder
  • die Abnahme ohne Berechtigung verweigert.
  1. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 8 Gewährleistung / Mängelhaftung

  1. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung schriftlich und detailliert zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 HGB).
  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
  1. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzleistung). Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
  1. Ausschlüsse : Keine Gewährleistung besteht bei
  • normalem Verschleiß
  • Vandalismus, unsachgemäßer Nutzung oder unsachgemäßer Behandlung
  • Wartung oder Reparatur durch Dritte
  • Nichtbeachtung der Hersteller- oder Auftragnehmer-Anleitungen
  • Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  1. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  1. Der Auftraggeber trägt als Betreiber die volle Verantwortung für die Verkehrssicherheit der Geräte nach Durchführung der Leistungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unterlassene eigene Kontrollen, Folgewartungen oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
  1. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des schädigenden Ereignisses, spätestens jedoch in 3 Jahren ab Leistungserbringung.

§ 10 Eigentumsvorbehalt und Rechte

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben eingebaute Materialien und Ersatzteile Eigentum des Auftragnehmers.
  1. Alle erstellten Inspektionsberichte, Protokolle, Fotos und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

§ 11 Kündigung / Stornierung

  1. Einzelaufträge können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
  1. Bei Stornierung durch den Auftraggeber nach Auftragsbestätigung berechnet der Auftragnehmer 30 % des Netto-Auftragswertes als Stornopauschale (zzgl. bereits angefallener Kosten und Aufwendungen). Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§12 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO zur Vertragserfüllung, Abrechnung und Dokumentation der durchgeführten Leistungen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  1. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam (salvatorische Klausel). Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: Juni 2026